Hausordnung

Es gilt die Hausordnung der Hochschule Flensburg

(https://hs-flensburg.de/satzung/a/Hausordnung2018.pdf).

Im Gebäude sind keine Tiere gestattet. Einzige Ausnahme sind Tiere, die speziell zur Unterstützung bzw. Versorgung (z.B. Blindenhunde) trainiert sind.

Aus Sicherheitsgründen ist den Aufforderungen des Teams stets Folge zu leisten.

Übernachtungen auf dem Veranstaltungsgelände sind nicht gestattet.

Das Auslegen von Werbematerialien ist nicht ohne Absprache gestattet. Meldet euch hierfür am Einlass.

Gewerbliches Handeln sowie kostenpflichtige Fotoshootings und ähnliches ist nur mit vorheriger Genehmigung der Veranstaltungsleitung gestattet.

Besucher:innen des CampusCon Wintermarkts 2025 (im Folgenden CampusCon Wintermarkt genannt) halten sich bitte nur in den ausgewiesenen Räumlichkeiten auf. Hochschulgebäude und -gelände werden auch von anderen genutzt und nicht im vollen Umfang von der CampusCon verwendet. Auf allen genutzten Etagen in beiden Gebäuden befinden sich Sanitärräume, die barrierefreie Sanitäranlage befindet sich jeweils neben dem Eingangsbereich.

Mitgebrachte Speisen und Getränke sind gestattet (mit Ausnahme von Alkohol).

Der Verzehr ist jedoch nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Wir übernehmen keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder (mutwilliger) Beschädigung.

Einlass

Der Eintritt zum CampusCon Wintermarkt ist frei, die Veranstaltungsorga behält sich allerdings das Recht vor, den Einlass bei zu hohem Andrang zeitweise zu verwehren.

Artist Alley

Teilnehmen dürfen nur die im Vorfeld angemeldeten Künstler:innen, welche die entsprechende Standgebühr bezahlt haben.

Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Artists, dass ihre angebotenen Produkte frei von KI-generierten Inhalten sind.

Die konkreten Auf- und Abbauzeiten erhalten alle angemeldeten Artists rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Nachts werden die Gebäude alarmgesichert verschlossen.

Jugendschutz

Der CampusCon Wintermarkt ist eine familienfreundliche Veranstaltung. Dies bedeutet eine Regulierung des Verkaufs von nicht jugendfreien Inhalten. Entsprechende Inhalte dürfen nicht offen sichtbar, aber beispielsweise in neutralen Verpackungen oder nicht offen zugänglichen Mappen angeboten werden.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt ein Alkohol- und Drogenverbot. Es werden keine alkoholischen Getränke verkauft. Die Mitnahme und der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie der Konsum von Cannabis ist aufgrund des Jugendschutzes auf dem Gelände des CampusCon Wintermarkts nicht gestattet.

Das Rauchen ist nur außerhalb der Gebäude in ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet.

Technik

Technische Geräte (Bühnentechnik, Foto-Ecke, Stream etc.) dürfen nur durch von der Veranstaltungsleitung autorisierte Personen bedient werden.

Sperriges Foto-Equipment wie Dreibeinstative, Leinwände, Banner o.Ä. sind in den Gebäuden nicht erlaubt, ausgenommen hiervon ist von der Veranstaltung bereitgestelltes Equipment in der Fotoecke.

Cosplay

Beachtet bei euren Cosplays, dass die CampusCon für alle ist.

Bei übermäßiger Freizügigkeit behalten wir uns vor, die Teilnahme einzuschränken oder bei Nichtanpassung Personen von der Veranstaltung auszuschließen.

Wir behalten uns auch Einschränkungen vor für Waffen, sowohl echte als auch Requisiten, sowie sperrige Ausrüstung.

Geladene Schusswaffen, scharfe Klingen, Stelzen und sehr sperrige Ausrüstungen sind nicht erlaubt. Wenn ihr Euch unsicher seid, ob euer Cosplay den Regelungen entspricht, sprecht uns gerne vor der Veranstaltung an!

Bild- und Tonaufnahmen

Auf der CampusCon werden Foto- und Videoaufnahmen von den Veranstalter:innen und offiziell beauftragten, erkennbaren Personen zum Zweck der Eigenwerbung in Sozialen Medien und Printmedien gemacht. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Besucher:innen und Teilnehmenden einverstanden, auf Foto- und Videoaufnahmen zu erscheinen.

Foto- und Videoaufnahmen durch Dritte sind gestattet und erwünscht, allerdings nur mit gegenseitigem Einverständnis.

Bei Verstoß gegen die angegebenen Regelungen oder sonstigem Fehlverhalten behalten wir uns einen Ausschluss von der Veranstaltung vor.